§ 1. Allgemeines Wir arbeiten ausschliesslich aufgrund dieser - bei Vertragsabschluß - von Ihnen genehmigten und bekannten Bedingungen.
Reparaturen und Kundendienstarbeiten werden in der Werkstatt der RVV Bachert KG (im folgenden RVV genannt) durchgeführt. Der Kunde hat zu diesem Zweck den Reparaturgegenstand auf eigene Kosten nach vorheriger Terminabsprache bei der RVV
anzuliefern. Abweichend hiervon kann auf Wunsch des Kunden der Kundendienst der RVV mit dem mobilen Service auch am Aufstellungsort des Gerätes- bzw. am Standort des Fahrzeugs gegen Erstattung der Kosten durchgeführt werden.
Sonderanfertigungen zum Auftrag - nach bestätigten Angaben - können nicht abbestellt, umgetauscht oder zurückgenommen werden! § 2. Auftragserteilung
Auftragserteilung erfolgt seitens des Kunden, auch vorab telefonisch, verbindlich. Der Auftrag gilt nach Terminvergabe durch die RVV
als erteilt und bestätigt. In besonderen Fällen kann die RVV
die Annahme eines Auftrags von der Entrichtung einer angemessenen Anzahlung abhängig machen. Die Reparatur bzw. Installation wird in Anlehnung an den vom Kunden beigebrachten Auftrag bzw. Mängelbericht durchgeführt. Wenn vor oder während der Arbeitsaus-führung Mängel am Gerät festgestellt werden, die nicht im Auftrag bzw. Mängelbericht erwähnt sind, und deren Beseitigung für einen einwandfreien und sicheren Betrieb der Anlage, bzw. des Gerätes notwendig ist, (dies gilt besonders zur Einhaltung der Bestimmungen gem. DVGW/VGB/UVV etc.) so ist die
RVV
berechtigt, auch solche Mängel gegen Erstattung der Kosten zu beheben.
§ 3. Berechnung der Kosten Die Berechnung der Kosten erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen
Preisliste für Leistungen im technischen Kundendienst der RVV
(siehe unten) Prüfgebühren für Gasabnahmen sind pauschal zu berechnende Kosten, die vom Kunden grundsätzölich erfolgsunabhängig zu entrichten sind!
§ 4. Berechnung der Kosten für nicht ausgeführte Arbeiten Die RVV
ist berechtigt, dem Kunden den durch die Fehlersuche entstandenen Arbeitsaufwand zzgl. Nebenkosten zu berechnen, falls ein erteilter Auftrag aus von der RVV
nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden kann. Die RVV ist auch berechtigt, den Aufwand für einen vom Kunden verlangten Kostenvoranschlag mit pauschal 6% der Kostenvoranschlagssumme, (mindestens jedoch
45,00 Euro + MWSt.) zzgl. Nebenkosten zu berechnen. Bei Auftragserteilung werden diese Beträge verrechnet. § 5. Terminvereinbarungen
Vereinbarte Termine und Uhrzeiten sind seitens der RVV unverbindlich und können bedingt durch unvorhergesehene Verschiebungen im Arbeitsablauf der RVV
nur durch diese geändert werden. Anfahrt- und Lohnkosten durch vom Auftraggeber nicht eingehaltener Termine gehen zu dessen Lasten. Bitte beachten Sie: Wartezeiten sind Arbeitszeiten!
§ 6. Mängelrüge Der Kunde hat die ausgeführten Arbeiten bzw. das reparierte Gerät unverzüglich nach Übernahme zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 8 Tagen (vom
Tage der Übergabe an gerechnet) der RVV schriftlich anzuzeigen, sonst erlischt die Mängelhaftung der RVV.
Bei Eingriffen durch den Kunden oder Dritte erlischt die Haftung der RVV sofort! § 7. Gewährleistung
Gewährleistung für Installationen und Reparaturen wird im Rahmen der gesetzl. Vorschriften gewährt. Die Frist beginnt mit der
Übergabe des Gegenstandes an den Kunden. Gewähr wird nur für tatsächlich ausgeführte und berechnete Arbeiten und das dafür verwandte Material geleistet. (Weitergehende Ansprüche aus verlängerten Garantien einzelner
Gerätehersteller bleiben hiervon unberührt und sind ggf. bei diesen direkt geltend zu machen.) Keine Gewähr -außer im Falle unseres Verschuldens- wird übernommen, wenn Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
Voraussetzung für die Mängelbeseitigung ist die Vorlage der Originalrechnung der RVV . Der Kunde hat der RVV
für die Reparatur die angemessene erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Ergibt sich bei der Bearbeitung eines Gewährleistungsbegehrens, daß der beanstandete Fehler ein anderer ist als der ursprünglich beseitigte Fehler, so ist der Kunde mit der Beseitigung auf seine Kosten einverstanden; es sei denn, daß die Instandsetzungskosten im Vergleich zum Zeitwert des Gegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.
§ 8. Haftung Die RVV
haftet für Beschädigung und Verlust des Reparaturgegenstandes, soweit sie ein Verschulden trifft. Bei Arbeiten im mobilen Service haftet sie nur bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. (siehe auch § 1. dieser Bedingungen) Bei Verlust ist die
RVV
maximal zum Ersatz des Zeitwertes am Tage des Verlustes verpflichtet. Sämtliche weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich welcher Art - sind ausgeschlossen. Bei vom Auftraggeber zur Installation beigebrachten Geräten, werden die Eigenschaften und Zulassungen dieser,
(falls kein technisches Datenblatt des Geräteherstellers vorgelegt wird) insbesondere im Druck- und Sicherheitsbereich der Geräte vom Auftraggeber der RVV als verbindlich zugesichert. § 9. PfandrechtWir
behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur gesamten Bezahlung aus der Geschäftsverbindung vor. Wird die Ware vermischt, verbunden oder verarbeitet, werden wir Miteigentümer gemäß
Wertanteil. Ferner tritt der Käufer seine (Mit-)Eigentums- und Besitzrechte an der neuen Gesamteinheit schon jetzt an uns ab. Der Käufer verwahrt unser (Mit) - Eigentum unentgeltlich. Der Käufer tritt hiermit alle
künftigen Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt, allein aufgrund Verzuges des Käufers die Herausgabe der Kaufsache zu verlangen, ohne nach den §§ 455, 326 BGB vorgehen zu müssen. Unberührt bleiben die
Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes. Der Kunde hat den Reparaturgegenstand nach erfolgter Aufforderung binnen 14 Tagen abzuholen. Geschieht dies nicht, kann die RVV ein angemessenes Lagergeld berechnen. § 10. Zahlung
Preise sind Barzahlungspreise! Skontoabzug ist nicht zulässig! Schecks werden nur nach Vereinbarung
zahlungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger Einlösung als wirksame Zahlung. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen geltend machen. Kommt der Kunde (Käufer) in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
nach entsprechender Mahnung und Nachfristsetzung und unbeschadet unserer sonstigen Rechte die gelieferte Ware auf Kosten des Käufers kennzeichnen und abholen zu lassen, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllen zu
verlangen. Installationen, Reparaturen und Abnahmen sind grundsätzlich sofort bei Abholung bzw. nach erfolgter Leistung in bar zahlbar. Rechnungslegung geschieht nur nach genehmigter Vereinbarung mit der
Geschäftsleitung der RVV. Bei besonders genehmigter Zahlung per Überweisung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro für den erhöhten Bearbeitungsbedarf - und Zahlungseingangskontrolle
berechnet.Der Techniker hat Inkassovollmacht.
§ 11. Gerichtsstand - Sonstiges Es gilt ausschließlich deutsches Recht! Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des
Kunden. Bei Vollkaufleuten gilt der Gerichtsstand Essen/Ruhr. Zur Beachtung! Wir geben bekannt, daß wir Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die vorliegenden Bedingungen verbindlich an. |